Hetronic – Pressemitteilung nach der Fuchs-Studie – Deutsch
Im Jahr 2014 hat Hetronic International, Inc. („Hetronic“) seine vorherigen Vertriebspartner, Hetronic Deutschland und HCEE, wegen Vertragsverletzung verklagt, nachdem entdeckt worden war, dass Hetronic Deutschland und HCEE Bauteile unbekannter Herkunft in Hetronic®-Markenprodukten verbaut haben.
Hetronic erweiterte die Klage später auf die Nachfolger von Hetronic Deutschland und HCEE, Abitron Deutschland und Abitron Österreich, sowie auf ABI Holding als Eigentümerin der vier Gesellschaften und auf Albert Fuchs, der der letztendliche Eigentümer all dieser Gesellschaften ist. In der geänderten Klage machte Hetronic auch die Verletzung des geschützten Namens Hetronic®, die Verletzung von Produktnamen und Produktaufmachungen und weitere unerlaubte Handlungen geltend, die durch die vorgenannten Gesellschaften und Hetronics früheren Präsidenten, Torsten Rempe, begangen worden sind.
Im Februar 2020 wurde der Fall vor einer Jury des Bundesgerichts für den westlichen Bezirk von Oklahoma (USA) verhandelt. Am 1. März 2020 verkündete die Jury ihren Spruch hinsichtlich aller geltend gemachten Ansprüche und erkannte Hetronic insgesamt ca. 102 Millionen US-Dollar als Schadensersatz zu, wobei die einzelnen zuerkannten Ansprüche gegen die vorgenannten Beklagten zwischen 703.701,00 US-Dollar und 60.560.346,00 US-Dollar lagen.
Zusätzlich sprach die Jury insgesamt 10.721.664,00 US-Dollar als Strafschadensersatz gegen Abitron Germany, Abitron Austria, ABI Holding, und Albert Fuchs zu, wobei die einzelnen zuerkannten Ansprüche zwischen 500.000,00 und bis zu 8.221.664,00 US-Dollar lagen.
Bei dem Spruch der Jury handelt es sich nicht um ein Endurteil. Die Beklagten können auch nach dem Juryspruch noch Anträge stellen, wenn sie dies wollen. Zudem kann gegen das noch ausstehende Endurteil des Gerichts Berufung eingelegt werden.