Pressemitteilung von Hetronic – Fuchs nach dem Prozess
Im Jahr 2014 verklagte Hetronic International, Inc. („Hetronic“) seine früheren Vertriebspartner Hetronic Deutschland und HCEE wegen Vertragsbruch, nachdem festgestellt wurde, dass Hetronic Deutschland und HCEE Teile unbekannter Herkunft in Hetronic®-Markensystemen verwendeten. Hetronic änderte später die Beschwerde, um die Nachfolger von Hetronic Deutschland und HCEE, Abitron Deutschland und Abitron Österreich, sowie die ABI Holding, zu der alle vier Unternehmen gehörten, sowie Albert Fuchs, der der endgültige Eigentümer aller dieser Unternehmen ist, hinzuzufügen. In der geänderten Beschwerde fügte Hetronic Ansprüche wegen Verletzung des Hetronic®-Namens, der Produktnamen und der Handelskleidung sowie Ansprüche aus unerlaubter Handlung hinzu, an denen die Fuchs-Unternehmen und der frühere Präsident von Hetronic, Torsten Rempe, beteiligt waren.
Im Februar 2020 wurde der Fall vor einer Jury vor dem Bundesgericht im westlichen Distrikt von Oklahoma verhandelt. Am 1. März 2020 fällte die Jury ein Urteil für Hetronic zu allen seinen Ansprüchen und gewährte dem Unternehmen insgesamt Schadensersatz in Höhe von ca. 102 Mio. USD, wobei einzelne spezifische Auszeichnungen gegen die oben genannten Angeklagten zwischen 703.701,00 USD und 60.560.346,00 USD lagen.
Darüber hinaus gewährte die Jury Strafschadenersatz in Höhe von 10.721.664,00 USD, wobei einzelne spezifische Auszeichnungen zwischen 500.000,00 USD und 8.221.664,00 USD gegen Abitron Deutschland, Abitron Österreich, ABI Holding und Albert Fuchs lagen.
Das Urteil der Jury ist noch kein endgültiges Urteil. Die Angeklagten können nach eigenem Ermessen Anträge nach dem Verfahren stellen und gegen das endgültige Urteil Berufung einlegen.