Bedingungen und Konditionen

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BESCHRÄNKTE GARANTIE UND VERKAUFSBEDINGUNGEN

Preis: Änderungen ohne Vorankündigung vorbehalten

Bedingungen: 30 Tage netto oder gemäß unterzeichnetem Kontovertrag

Bestellungen

Die Bestellung des Käufers ist ein Angebot zum Kauf des/der in der Bestellung angegebenen Produkts/Produkte. Nach Erhalt einer Bestellung schickt Hetronic International, Inc. (im Folgenden „Unternehmen“ genannt) dem Käufer eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bestätigt und die Einzelheiten der Bestellung enthält. Diese Auftragsbestätigung ist lediglich eine Bestätigung, dass die Bestellung eingegangen ist, und stellt keine Annahme des Unternehmens dar, die Bestellung auszuführen. Sofern in der Bestellung nicht anders angegeben, ist die Bestellung des Käufers für zwei Wochen ab dem Datum der Bestellung verbindlich und ein Vertrag kommt zustande, wenn das Unternehmen innerhalb dieser Frist die Annahme wie folgt bestätigt: Die Bestellung ist angenommen, wenn die in der Bestellung angeforderten Produkte versandt werden und eine PCE-E-Mail oder eine andere zertifizierte E-Mail zur Bestätigung des Versands versandt wird.

Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer die beschränkte Garantie und die Verkaufsbedingungen zum Zeitpunkt der Bestellung akzeptiert hat. Die Annahme der Bestellung des Käufers durch das Unternehmen wird ausdrücklich von der Zustimmung des Käufers zu den hier dargelegten Bedingungen abhängig gemacht. Zusätzliche oder abweichende Bedingungen, die in der Bestellung des Käufers oder in einem anderen Dokument enthalten sind, gelten nicht und werden hiermit zurückgewiesen, und das Unternehmen teilt hiermit seinen Widerspruch gegen solche Bedingungen mit. Diese Bedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf eine Bestellung dar. Alle Vorschläge, Verhandlungen und Zusicherungen, die vor dem Datum dieses Vertrages gemacht wurden, ob mündlich oder schriftlich, werden durch diese eingeschränkte Garantie und die Verkaufsbedingungen aufgehoben und ersetzt. Änderungen und Ergänzungen der eingeschränkten Garantie und der Verkaufsbedingungen bedürfen der Schriftform und der Unterschrift des Unternehmens und des Käufers. Angebliche mündliche Änderungen oder Ergänzungen sind ungültig.

Eingeschränkte Garantie

Das Unternehmen garantiert, dass alle von ihm hergestellten Waren für einen Zeitraum von zwei Jahren ab dem Versanddatum frei von Material- und/oder Verarbeitungsfehlern sind, mit Ausnahme von Batterien, Batteriegehäusen, Gürteln, Brustplatten, Holstern, Westen, Tragehaken und Etiketten, für die eine Garantie von sechs Monaten ab dem Versanddatum gilt (die „beschränkten Garantiezeiten“). Es findet keine Verlängerung oder Erneuerung der beschränkten Gewährleistungsfristen statt, wenn ursprünglich gelieferte Waren repariert oder ergänzt werden oder wenn Material- und/oder Verarbeitungsfehler gemäß dieser beschränkten Gewährleistung behoben werden. Die beschränkte Garantie des Unternehmens erlischt, wenn die Waren manipuliert oder verändert wurden. Diese eingeschränkte Garantie gilt auch nicht bei unsachgemäßem Gebrauch, unsachgemäßer Wartung und/oder Installation, normalem Verschleiß, Nichtbeachtung von Betriebs-, Installations- und Wartungsanweisungen oder der Verwendung von ungeeigneten oder ungeeigneten Geräten. Darüber hinaus führt jede korrigierende Wartung, die von einer anderen Person als dem Unternehmen während der Garantiezeit durchgeführt wird, zum Erlöschen der Garantie. Der Käufer ist allein und ausschließlich dafür verantwortlich, die Waren in Übereinstimmung mit allen Gesetzen, Regeln, Vorschriften und Normen zu verwenden und zu pflegen; das Unternehmen lehnt jegliche Verantwortung ab. Unbeschadet des Vorstehenden obliegt es dem Käufer, die Eignung der Ware für die geforderten Betriebsbedingungen zu prüfen, und er ist allein und ausschließlich für die Einhaltung der Anforderungen der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich.

MIT AUSNAHME DIESER BESCHRÄNKTEN GARANTIE GIBT DAS UNTERNEHMEN KEINE WEITEREN GARANTIEN ODER ZUSICHERUNGEN JEGLICHER ART, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND/ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ODER BEABSICHTIGTEN ZWECK. DIE VORSTEHENDEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN UND -AUSSCHLÜSSE GELTEN NICHT IM FALLE VON GROBER FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSATZ DES UNTERNEHMENS.

Die eingeschränkte Garantie ist die einzige vom Unternehmen gewährte Garantie. Jede Aussage, Beschreibung oder Spezifikation in der Literatur des Unternehmens dient ausschließlich dem Zweck der Identifizierung der vom Unternehmen verkauften Waren und beinhaltet keine Garantie oder Gewährleistung des Unternehmens in irgendeiner Form. Komponenten und Zubehör, die nicht vom Unternehmen hergestellt wurden, sind nicht in dieser Garantie enthalten und werden von den jeweiligen Herstellern separat garantiert.

Das Unternehmen haftet im Rahmen dieser eingeschränkten Garantie ausschließlich für die Reparatur in seinem Werk oder den Ersatz eines Artikels, der ihm gemäß der oben genannten eingeschränkten Garantie zurückgegeben wird, und zwar nur während der geltenden eingeschränkten Garantiezeiträume. Das Vorstehende stellt das alleinige Recht des Käufers und die alleinige Haftung des Unternehmens im Rahmen dieser Bedingungen und Konditionen dar. Alle zu reparierenden oder zu ersetzenden Waren müssen innerhalb der jeweiligen eingeschränkten Gewährleistungsfrist frachtfrei an das Unternehmen geschickt werden, um defektes Material oder fehlerhafte Verarbeitung zu reparieren oder zu ersetzen. Eine vorherige Rückgabegenehmigung des Unternehmens ist erforderlich, bevor der Käufer einen Artikel an das Unternehmen zurückschicken darf.

Ohne die vorstehenden Haftungsausschlüsse in irgendeiner Weise einzuschränken und ausschließlich zur Vermeidung von Zweifeln ist das Unternehmen, soweit gesetzlich zulässig, unter keiner rechtlichen Theorie haftbar, wenn jemand versucht, durch Störung der Kommunikation zwischen Sender und Empfänger unbefugte Kontrolle über die Waren zu erlangen oder zu erlangen.

Schadenersatz

IN KEINEM FALL HAFTET DAS UNTERNEHMEN GEGENÜBER DEM KÄUFER ODER DRITTEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG, GARANTIE, FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG, FÜR SCHÄDEN ODER VERLUSTE JEGLICHER ART UND FORM, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF FOLGESCHÄDEN, SPEZIELLE, INDIREKTE ODER ZUFÄLLIGE SCHÄDEN, ENTGANGENE GEWINNE, VERLUSTE, SCHÄDEN ODER AUSGABEN, DIE DIREKT ODER INDIREKT AUS DEM MISSBRAUCH DER PRODUKTE ODER DER UNFÄHIGKEIT, SIE ENTWEDER SEPARAT ODER IN KOMBINATION MIT ANDEREN GERÄTEN ODER MATERIALIEN ZU VERWENDEN, ODER AUS ANDEREN GRÜNDEN JEGLICHER ART UND FORM, NACH DEM GESETZ ODER DEM BILLIGKEITSRECHT, ÜBERALL AUF DER WELT. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN ÜBERSTEIGT DIE HAFTUNG DES UNTERNEHMENS DEN KAUFPREIS DER BESTELLTEN WAREN, DIE IN EINE VERLETZUNG ODER EINEN SCHADEN INVOLVIERT SIND ODER EINEN SOLCHEN ANSPRUCH BEGRÜNDEN.

Diese Haftungsbeschränkung gilt in vollem Umfang, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Nur für Verkäufe in Großbritannien, Italien, Belgien und Malta gilt, dass nichts in dieser Klausel dazu dient, die Haftung für Tod oder Körperverletzung oder andere Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit des Unternehmens verursacht wurden, auszuschließen oder zu beschränken oder die Haftung für Betrug oder vorsätzliches Fehlverhalten zu beschränken.

Preise

Sofern nicht anders angegeben, gelten die angegebenen Preise für einen Zeitraum von 90 Tagen ab dem Datum des schriftlichen Angebots. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise netto und ohne die eventuell anfallende und fällige Mehrwertsteuer. Andere Kosten und Gebühren (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verpackung, Zollabfertigung, Transport und Fracht) gehen zu Lasten des Käufers und liegen in dessen alleiniger und ausschließlicher Verantwortung. Wenn der Käufer die Installation der gekauften Produkte wünscht, werden die Kosten für die Installation gesondert und auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten berechnet. Die Stundensätze werden gemäß der aktuellen Preisliste des Unternehmens berechnet. Wünscht der Käufer einen Liefertermin, der vier Monate nach der Auftragsbestätigung durch das Unternehmen liegt, so können für die Installation die am Tag der Lieferung geltenden Preise berechnet werden.

Das Unternehmen ergreift im Rahmen des Möglichen angemessene Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Preise auf der Website des Unternehmens hinreichend genau sind; die Preise auf der Website des Unternehmens spiegeln jedoch möglicherweise nicht die aktuellen Preise wider, und das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern. Die Kunden müssen sich direkt an das Unternehmen wenden, um die genauesten und aktuellsten Preise zu erfahren. Stellt das Unternehmen einen Fehler im Preis fest, der dem Käufer in Rechnung gestellt wurde, informiert das Unternehmen den Käufer so schnell wie möglich und gibt ihm die Möglichkeit, die Bestellung zum korrekten Preis zu bestätigen oder zu stornieren.

Zahlung und Versand

Die Zahlungsbedingungen sind NETTO 30 Tage (oder wie in der Kontovereinbarung angegeben) ab dem Datum der Rechnung. Alle Materialien und Waren werden ab der Versandstelle des Unternehmens verkauft, wie in den Incoterms-Regeln der ICC, Ausgabe 2010, definiert. Auf alle Rechnungen für angeforderte vorausbezahlte Frachtkosten, die nicht von UPS stammen, wird eine Bearbeitungsgebühr von 5% der Frachtkosten erhoben.

Bei Zahlungsverzug kann der Unternehmer Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. verlangen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzuges bleibt hiervon unberührt. Der Käufer ist nicht berechtigt, mit Forderungen des Unternehmens aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber Forderungen des Unternehmens geltend zu machen, es sei denn, das Unternehmen hat diese Forderungen des Käufers schriftlich anerkannt oder diese Forderungen sind durch ein rechtskräftiges Urteil eines zuständigen Gerichts oder Schiedsgerichts bestätigt worden oder diese Forderungen resultieren aus demselben Auftrag, in dessen Rahmen die betreffende Lieferung erfolgt ist.

Der Käufer ist dafür verantwortlich, die gekaufte Ware gegen Beschädigung oder Verlust während des Transports zu versichern. Der Käufer sollte die Waren sofort nach ihrem Eintreffen prüfen und muss dem Unternehmen innerhalb von fünf Kalendertagen nach ihrem Eintreffen schriftlich mitteilen, wenn er behauptet, dass die Waren nicht mit den Vertragsbedingungen übereinstimmen. Unterlässt der Käufer eine solche Mitteilung, so wird davon ausgegangen, dass die Waren den Bedingungen der Bestellung entsprechen. Jeder Reklamation wegen Material- oder Artikelmängeln müssen Kopien des Frachtbriefs und des Packzettels beigefügt werden.

Sofern nicht ausdrücklich ein Liefertermin zugesagt oder vereinbart wurde, handelt es sich bei den Lieferterminen oder -verpflichtungen um Schätzungen, die auf der Grundlage der aktuellen Produktionskapazitäten des Unternehmens, der Verfügbarkeit von Materialien oder Komponenten und des Lagerbestands erfolgen. Diese Schätzungen können sich je nach den Umständen nach dem Ermessen des Unternehmens ändern.

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Käufer angegebene Lieferadresse. Jegliche Informationen über die Verfügbarkeit, den Versand oder die Lieferung eines Produkts sind lediglich geschätzte Informationen und enthalten ungefähre Werte und stellen keine verbindlichen oder garantierten Versand- oder Liefertermine dar, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Fehlgeschlagene und erneute Lieferungen gehen zu Lasten des Käufers.

Das Unternehmen hält keine auf Bestellung gefertigten Waren auf Lager, und die Lieferung solcher Waren unterliegt den geschätzten Lieferzeiten, die das Unternehmen dem Käufer mitteilt. Das Unternehmen haftet nicht für verspätete Lieferungen oder verlängerte Lieferzeiten für auf Bestellung hergestellte Waren. Die Verfügbarkeit von Lagerware hängt von der Menge und der Art der vom Käufer gewünschten Ware ab.

Höhere Gewalt

Das Unternehmen ist nicht verantwortlich für die Stornierung oder Verzögerung von Lieferungen oder die Erfüllung seiner Verpflichtungen, die ganz oder teilweise auf Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Höhere Gewalt; Streiks oder andere Arbeitsunruhen; unvorhersehbare Betriebsbedingungen; unvorhersehbare vorübergehende oder dauerhafte Betriebsschließungen; unvorhersehbare Ausrüstungsausfälle; unvorhersehbare Unfähigkeit, Treibstoff, Material oder Teile zu beschaffen; Krieg; terroristische Handlungen; Aufruhr; unvorhersehbare Transportverzögerungen; unvorhersehbare Reparaturen an Ausrüstungen; Epidemien; Überschwemmungen; Brände; ungewöhnlich strenge Witterungsbedingungen; unvorhersehbare Unfälle; oder andere unvorhersehbare Eventualitäten, deren Nichteintreten eine Grundvoraussetzung für die Bestellung war.

Entschädigung

Der Käufer verpflichtet sich, das Unternehmen, die mit dem Unternehmen verbundenen Unternehmen und ihre jeweiligen Mitarbeiter, leitenden Angestellten und Direktoren (gemeinsam die „Entschädigungsempfänger“) zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten von und gegen alle Forderungen, Ansprüche, Klagen, Klagegründe, Verluste, Strafen oder Kosten eines Entschädigungsempfängers, die durch Handlungen des Käufers verursacht werden, die nicht durch diese Geschäftsbedingungen autorisiert sind, oder durch vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln des Käufers im Zusammenhang mit diesen Geschäftsbedingungen. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, alle Kosten für die Verteidigung gegen diese Forderungen, Ansprüche, Prozesse, Klagegründe, Verluste, Strafen oder Ausgaben, einschließlich Anwaltskosten, zu tragen.

Eigentumsvorbehalt

Das Unternehmen behält sich das Eigentum an allen Waren vor, die nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs verkauft werden dürfen, bis sie vollständig bezahlt sind. Bis dahin dürfen die Waren weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. Der Käufer hat die Waren getrennt und deutlich erkennbar aufzubewahren und das Unternehmen bei Pfändungen, Beschlagnahmungen oder sonstigen Maßnahmen Dritter unverzüglich zu unterrichten. Dieser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die zum Tausch gelieferten Waren. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei das Unternehmen als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt das Unternehmen Miteigentum im Verhältnis der verarbeiteten oder verbundenen Waren. Der Käufer ist als Verwahrer verpflichtet, die Gelder aus dem Weiterverkauf der verkauften Waren oder der neuen Form zugunsten des Unternehmens zu verwahren. Wenn verkaufte Waren vom Käufer zur Überprüfung oder Kontrolle an das Unternehmen zurückgeschickt werden, wird der Kaufvertrag dadurch nicht aufgelöst, auch wenn eine nachträgliche Einigung über eine Reduzierung des Preises oder der Menge erzielt wird.

Nationale Post/Telekommunikationsvorschriften und Exporte

Mit Ausnahme von Waren, die nach Angaben des Käufers für die Verwendung in den Vereinigten Staaten bestimmt sind, ist der Käufer allein dafür verantwortlich, bei den jeweiligen nationalen Behörden am vorgesehenen Verwendungsort eine funktechnische Bauartzulassung zu erwirken und/oder die verfügbaren Frequenzen für die Verwendung der Funkfernsteuerungsgeräte zu überprüfen. Eine Rückerstattung wird nicht gewährt, wenn der Käufer dies nicht tut. Jeder Weiterverkauf, einschließlich Verkäufe in den Vereinigten Staaten, durch den Käufer an einen Kunden in Übersee erfolgt auf dessen alleiniges Risiko. Wenn der Käufer den Export oder Weiterverkauf vornimmt, tut er dies als Verkäufer und übernimmt die rechtliche Verantwortung als Verkäufer in Bezug auf Produkthaftung, Verschulden und Nichteinhaltung des nationalen Rechts für Telekommunikationsgeräte gegenüber Dritten und nicht als Vertreter des Unternehmens.

Verwendung von Markenzeichen des Unternehmens

Wenn der Käufer ein Erstausrüster ist, der Produkte des Unternehmens in seinen Produkten verwendet oder anderweitig Produkte des Unternehmens weiterverkauft (ein „Wiederverkäufer“), gewährt das Unternehmen dem Wiederverkäufer hiermit vorbehaltlich der Bestimmungen dieser eingeschränkten Garantie und der Verkaufsbedingungen eine eingeschränkte, nicht ausschließliche, gebührenfreie, nicht übertragbare Lizenz (ohne das Recht, Unterlizenzen zu vergeben) zur Verwendung der Wortmarke HETRONIC® und das Hetronic-Designzeichen, das oben in dieser eingeschränkten Garantie und den Verkaufsbedingungen abgebildet ist (die „Firmenzeichen“), auf der Website des Wiederverkäufers, in sonstiger Werbung und in gedrucktem Material wie Produktbroschüren und Katalogen ausschließlich zum Zweck der Identifizierung, Werbung, Verkaufsförderung und des Wiederverkaufs von Produkten des Unternehmens, die vom Unternehmen erworben wurden. Der Wiederverkäufer darf die Marken des Unternehmens nur in einer Weise verwenden, die der aktuellen Version des Hetronic Style Guide entspricht, der auf Anfrage beim Unternehmen erhältlich ist. Der Wiederverkäufer stellt dem Unternehmen auf Anfrage unverzüglich Muster der Materialien des Wiederverkäufers zur Verfügung, in denen die Marken des Unternehmens verwendet werden. Dem Käufer ist es untersagt: (1) eine Marke des Unternehmens in Kombination mit einem anderen Namen oder einer anderen Marke zu verwenden; (2) die Gültigkeit, Durchsetzbarkeit oder das Eigentum des Unternehmens an einer Marke des Unternehmens anzufechten; (3) eine Marke des Unternehmens oder eine verwechselbar ähnliche Marke als Warenzeichen zu registrieren; (4) HETRONIC oder ein verwechselbar ähnliches Wort in oder als Firmenname zu verwenden; oder (5) einen Domainnamen zu registrieren oder zu erwerben, der HETRONIC oder ein verwechselbar ähnliches Wort enthält. Jede Verwendung der Unternehmensmarken durch den Käufer kommt ausschließlich dem Unternehmen zugute. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Marken des Unternehmens oder verwechselbar ähnliche Namen oder Marken in einer anderen Weise zu verwenden, als dies im Rahmen dieser Vereinbarung ausdrücklich gestattet ist, und das Unternehmen behält sich alle Rechte vor, die im Rahmen dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden.

Anwendbares Recht

Die eingeschränkte Garantie und die Verkaufsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Unternehmen und dem Käufer unterliegen den Gesetzen des US-Bundesstaates Illinois, unter Ausschluss der dort geltenden Kollisionsnormen, und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder mit ihr in Zusammenhang stehen, sind nach diesen Gesetzen zu entscheiden. Bei Bestellungen, die von einem im Vereinigten Königreich ansässigen Käufer aufgegeben werden, gilt der Unfair Contract Terms Act von 1977. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf („CISG“) findet keine Anwendung.

Streitbeilegung

Für Verkäufe innerhalb der USA: Die Parteien stimmen hiermit zu und vereinbaren, dass alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, ausschließlich vor den Bundes- oder Staatsgerichten in Chicago, Illinois, verhandelt werden, und jede Partei akzeptiert und unterwirft sich hiermit unwiderruflich der alleinigen und ausschließlichen persönlichen Zuständigkeit dieser Gerichte, allgemein und bedingungslos, in Bezug auf alle Streitigkeiten oder Ansprüche.

Für Verkäufe an Käufer mit Niederlassungen außerhalb der USA: Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit der eingeschränkten Garantie und den Verkaufsbedingungen ergeben, einschließlich aller Fragen bezüglich ihrer Existenz, Gültigkeit oder Beendigung, werden durch ein Schiedsverfahren entschieden, das vom International Centre for Dispute Resolution in Übereinstimmung mit dessen internationaler Schiedsordnung verwaltet wird. Die Zahl der Schiedsrichter beträgt drei. Der Ort des Schiedsverfahrens ist Chicago, Illinois. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Englisch. Die Offenlegung von Beweismitteln ist gemäß den Regeln der Internationalen Anwaltskammer über die Beweisaufnahme zulässig. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, ist nur die Offenlegung von Dokumenten und die Beantragung von Zeugenaussagen gemäß den International Bar Association Rules on Taking Evidence sowie von Zeugenaussagen in Chicago (nicht mehr als drei pro Seite) zulässig. Sofern in der beschränkten Garantie und den Verkaufsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, ist das Schiedsgericht befugt, alle Rechtsmittel oder Rechtsbehelfe zu gewähren, die es für angemessen hält, ob vorläufig oder endgültig, einschließlich konservatorischer Rechtsbehelfe und Unterlassungsansprüche, und alle derartigen vom Schiedsgericht angeordneten Maßnahmen gelten, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, als endgültiger Schiedsspruch zum Gegenstand der Maßnahmen und sind als solcher vollstreckbar. Jeder Schiedsspruch des Schiedsgerichts ist endgültig und für die Vertragsparteien verbindlich. Die Parteien verpflichten sich, jedem Schiedsspruch unverzüglich und in vollem Umfang nachzukommen, und es wird davon ausgegangen, dass sie auf die Geltendmachung von Regressansprüchen verzichtet haben, soweit ein solcher Verzicht wirksam erklärt werden kann. Das Urteil über den/die Schiedsspruch(e) des Schiedsgerichts kann bei jedem zuständigen Gericht vollstreckt werden. Darüber hinaus behält sich jede Partei das Recht vor, bei jedem zuständigen Gericht vorläufigen und/oder konservativen Rechtsschutz zu beantragen, einschließlich vorgerichtlicher Pfändungen, einstweiliger Verfügungen oder vorläufiger Zahlungsbefehle, wobei ein solcher Antrag nicht als unvereinbar mit der Schiedsvereinbarung oder als Verzicht auf das Recht auf ein Schiedsverfahren angesehen werden darf.

Allgemeines

Sollte eine Bestimmung der beschränkten Garantie und der Verkaufsbedingungen oder eine sonstige Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.