Geschäftsbedingungen

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EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG UND VERKAUFSBEDINGUNGEN

Preis:     Änderungen vorbehalten

Zahlungsbedingungen:   Netto 30 Tage oder per unterzeichneter Kontokorrentabrede

Bestellungen:

Die Bestellung des Käufers stellt ein Angebot dar, das/die in der Bestellung genannte/n Produkt/e zu kaufen. Nach Erhalt der Bestellung schickt Hetronic International, Inc., nachfolgend Gesellschaft, dem Käufer per E-Mail eine Eingangsbestätigung der Bestellung zusammen mit näheren Angaben zu dieser Bestellung. Diese Auftragsbestätigung dient lediglich als Bestätigung des Eingangs der Bestellung und stellt seitens der Gesellschaft keine Annahme des Angebots auf Kauf des/der Produkts/e dar. Sofern nicht anders in der Bestellung angegeben, bleibt die Bestellung des Käufers für zwei Wochen ab dem Datum der Abgabe der Bestellung verbindlich, und ein Kaufvertrag kommt zustande, sobald die Gesellschaft innerhalb dieses Zeitraums die Bestellung wie folgt annimmt: Die Annahme der Bestellung erfolgt, sobald die in der Bestellung genannten Waren versendet werden und eine zertifizierte E-Mail als Versandbestätigung zugesandt wird.

Durch Absenden der Bestellung erkennt der Käufer die Eingeschränkte Gewährleistung und die Verkaufsbedingungen an. Die Gesellschaft nimmt die Bestellung des Käufers ausdrücklich nur bei Anerkennung der hierin enthaltenen Geschäftsbedingungen durch den Käufer an. In der Bestellung des Käufers oder in sonstigen Dokumenten enthaltene weitere oder abweichende Geschäftsbedingungen haben keine Gültigkeit und werden hiermit zurückgewiesen. Die Gesellschaft widerspricht hiermit solchen Geschäftsbedingungen.  Die vorliegenden Geschäftsbedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf eine Bestellung dar. Sollten vor dem Datum der vorliegenden Geschäftsbedingungen mündlich oder schriftlich Angebote und Zusicherungen abgegeben worden oder Verhandlungen geführt worden sein, werden diese durch die  vorliegende Eingeschränkte Gewährleistung und die Verkaufsbedingungen ersetzt. Änderungen und Ergänzungen zur Eingeschränkten Gewährleistung und den Verkaufsbedingungen haben schriftlich zu erfolgen und sind von der Gesellschaft und dem Käufer zu unterzeichnen. Angebliche mündliche Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

Eingeschränkte Gewährleistung

Die Gesellschaft gewährleistet, dass alle von ihr gefertigten Waren für einen Zeitraum von 2 Jahren ab dem Datum des Versands frei von Material- und/oder Verarbeitungsmängeln sind mit Ausnahme von Batterien, Batteriegehäusen, Gurten, Brustschilden, Holstern, Westen, Tragegurten und Labels, für die eine Garantiefrist von sechs Monaten ab Versanddatum gilt („Fristen für die Eingeschränkte Gewährleistung“). Die Frist der Eingeschränkten Gewährleistung verlängert sich weder noch beginnt sie erneut, wenn die ursprünglich gelieferten Waren repariert oder ersetzt werden oder Material- und/oder Verarbeitungsmängel im Rahmen dieser Eingeschränkten Gewährleistung behoben werden. Wurden die Waren manipuliert oder verändert, erlischt die Eingeschränkte Gewährleistung der Gesellschaft. Diese Eingeschränkte Gewährleistung gilt ebenso wenig bei falscher Verwendung, falscher Wartung und/oder Installation, normaler Abnutzung oder Nichtbefolgung von Betriebs-, Installations- und Wartungsanleitungen oder bei Verwendung ungeeigneter oder zweckwidriger Werkzeuge. Außerdem erlischt die Gewährleistung, wenn während des Gewährleistungszeitraums jemand anderes als die Gesellschaft Reparaturen  vornimmt. Der Käufer ist allein dafür verantwortlich, die Waren in Übereinstimmung mit allen Gesetzen, Vorschriften, Regelungen und Vorgaben zu verwenden und zu warten; die Gesellschaft übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung. Ohne dass hierdurch das Vorstehende eingeschränkt wird, obliegt es dem Käufer, die Eignung der Waren für die Betriebsbedingungen zu prüfen, und er ist allein und ausschließlich für die Umsetzung der Anforderungen der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich.

MIT AUSNAHME DIESER EINGESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG GEWÄHRT DIE GESELLSCHAFT KEINE WEITEREN GEWÄHRLEISTUNGEN ODER GARANTIEN EGAL WELCHER ART, EINSCHLIESSLICH, OHNE DARAUF BESCHRÄNKT ZU SEIN, DER GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTFÄHIGKEIT UND/ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ODER DEN VOM KÄUFER VORGESEHENEN ZWECK. DIE HAFTUNGSBEGRENZUNG UND DER HAFTUNGSAUSSCHLUSS IN VORSTEHENDEM GELTEN NICHT BEI GROBER FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSATZ DER GESELLSCHAFT.

Die Eingeschränkte Gewährleistung ist die von der Gesellschaft ausschließlich angebotene Gewährleistung. Jede im Informationsmaterial der Gesellschaft enthaltene Aussage, Beschreibung oder Spezifikation dient allein dem Zweck der Bezeichnung der von der Gesellschaft verkauften Waren und führt zu keiner Garantie oder Gewährleistung der Gesellschaft, gleich welcher Art. Von der Gesellschaft nicht hergestellte Bestandteile und Zubehörteile fallen nicht unter diese Gewährleistung. Vielmehr unterliegen sie der eigenständigen Gewährleistung durch die jeweiligen Hersteller.

Die Gesellschaft schuldet im Rahmen der vorliegenden Eingeschränkten Gewährleistung nur die Reparatur im eigenen Werk und den Ersatz von den Artikeln, die gemäß der Eingeschränkten Gewährleistung und nur während der geltenden Fristen für die Eingeschränkte Gewährleistung an sie zurückgesandt wurden. Dies ist im Rahmen der vorliegenden Geschäftsbedingungen das einzige Recht des Käufers und die einzige Pflicht der Gesellschaft. Alle zu reparierenden oder zu ersetzenden Waren sind innerhalb der entsprechenden Fristen für die Eingeschränkte Gewährleistung frachtfrei an die Gesellschaft zu schicken. Nur dann kann ein Material- oder Verarbeitungsfehler behoben bzw. das Produkt ersetzt werden. Vor der Rücksendung eines Artikels an die Gesellschaft benötigt der Käufer eine Rücksendegenehmigung der Gesellschaft.

Ohne vorstehenden Haftungsausschluss in irgendeiner Weise einzuschränken, und rein zur Klarstellung gilt: Soweit rechtlich zulässig, besteht keinerlei Haftung der Gesellschaft egal aus welchem Rechtsgrund, wenn ein Unberechtigter durch Zugriff auf die Kommunikation zwischen Sender und Empfänger in den Besitz der Waren zu gelangen versucht oder den Besitz der Waren erlangt.

Schadenersatz

KEINESFALLS HAFTET DIE GESELLSCHAFT IN IRGENDEINER WEISE GEGENÜBER DEM KÄUFER ODER DRITTEN AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG, GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART, AUFGRUND FAHRLÄSSIGKEIT ODER IN SONSTIGER WEISE FÜR SCHÄDEN ODER FÜR VERLUSTE JEGLICHER ART UND FORM, EINSCHLIESSLICH, OHNE DARAUF BESCHRÄNKT ZU SEIN, FÜR FOLGESCHÄDEN, BESONDERE SCHÄDEN, MITTELBARE ODER ZUFÄLLIGE SCHÄDEN [SPECIAL, INDIRECT OR INCIDENTAL DAMAGES], ENTGANGENEN GEWINN, VERLUST, SCHÄDEN ODER KOSTEN, DIE SICH WELTWEIT NACH DEM GESETZ ODER EQUITY-RECHT DIREKT ODER INDIREKT AUS FALSCHER ANWENDUNG DER WAREN ODER DER UNFÄHIGKEIT, SIE ENTWEDER ALLEIN ODER ZUSAMMEN MIT WEITERER AUSRÜSTUNG ODER WEITEREN MATERIALIEN ZU VERWENDEN, ODER AUS ANDEREM GRUND JEGLICHER ART ODER FORM ERGEBEN. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN ÜBERSTEIGT DIE HAFTUNG DER GESELLSCHAFT DEN KAUFPREIS DER BESTELLTEN STREITBEFANGENEN WAREN, AUS DENEN SICH DER ANSPRUCH AUFGRUND EINES VERSTOSSES ODER SCHADENS ERGIBT.

Diese Haftungsbeschränkung gilt im weitesten rechtlich zulässigen Rahmen. Für Verkäufe im Vereinigten Königreich, in Italien, Belgien und Malta gilt: Nichts in dieser Klausel soll die Haftung für Tod oder Körperverletzung oder jeden anderen durch grobe Fahrlässigkeit der Gesellschaft verursachten Schaden ausschließen oder beschränken oder die Haftung bei Täuschung oder Vorsatz beschränken.

Preise

Preisangebote gelten für einen Zeitraum von 90 Tagen ab dem Tag des schriftlichen Angebots, sofern nichts anderes angegeben ist. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise netto und ohne ggf. geltende und anfallende Mehrwertsteuer. Weitere Kosten und Gebühren (einschließlich u.a. Verpackung, Zollfreigabe, Transport und Fracht) sind ausschließlich vom Käufer allein zu tragen. Verlangt der Käufer zudem ggf. die Installation der von ihm gekauften Produkte, werden die Installationskosten separat auf der Basis der tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Für die Stundensätze gilt die aktuelle Preisliste der Gesellschaft. Liegen zwischen dem vom Käufer gewünschten Lieferdatum und der Bestellbestätigung der Gesellschaft mehr als vier Monate, können für die Installation die am Lieferdatum geltenden Preise berechnet werden.

Soweit praktikabel, wird die Gesellschaft mit geeigneten Maßnahmen sicherstellen, dass die Preise auf der Website der Gesellschaft hinreichend aktuell sind. Auf der Website angegebene Preise geben aber möglicherweise nicht die aktuell geltenden Preise wieder, und die Gesellschaft behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Um genaueste und aktuellste Preisangaben zu erhalten, müssen sich die Kunden direkt an die Gesellschaft wenden. Stellt die Gesellschaft bei den einem Käufer in Rechnung gestellten Preisen einen Fehler fest, wird die Gesellschaft den Käufer so schnell wie bei vernünftiger Betrachtungsweise möglich darüber informieren und dem Käufer die Möglichkeit geben, die Bestellung erneut zum korrekten Preis zu bestätigen oder zu stornieren.

Zahlung und Versand.

Die Zahlungsbedingungen sind ab Rechnungsdatum 30 Tage netto (bzw. wie in der Kontokorrentabrede angegeben). Der Verkauf aller Materialien und Waren erfolgt nach den ICC-Incoterms 2010 „Ab Werk“, Versandort der Gesellschaft. Wird frachtfreier Versand durch einen anderen Versanddienstleister als UPS verlangt, fällt bei allen Rechnungen eine Bearbeitungsgebühr von 5 % der Versandkosten an.

Bei Zahlungsverzug kann die Gesellschaft Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. verlangen. Ansprüche auf höhere Zinsen und weiteren Schadensersatz im Verzugsfall bleiben davon unberührt. Der Käufer ist nicht berechtigt, seine Forderungen gegen Forderungen der Gesellschaft aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht gegen Forderungen der Gesellschaft geltend zu machen, es sei denn, die Gesellschaft hat diese Forderungen des Käufers schriftlich anerkannt, diese Forderungen wurden durch rechtskräftige Entscheidung eines zuständigen Gerichts oder Schiedsgerichts bestätigt oder diese Forderungen stammen aus derselben Bestellung, unter der die betreffende Lieferung erfolgt ist.

Der Käufer hat die gekauften Waren gegen Beschädigungen oder Verlust während des Transports zu versichern. Der Käufer hat die Waren unmittelbar nach Erhalt zu prüfen und der Gesellschaft etwaige Beanstandungen, dass die Waren nicht vertragsgemäß seien, innerhalb von fünf Kalendertagen nach deren Erhalt schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine solche Mitteilung des Käufers, gelten die Waren als bestellungskonform. Einer Beanstandung über zu wenig Material oder zu wenige Artikel muss der jeweilige Frachtbrief und der jeweilige Lieferschein in Kopie beiliegen.

Sofern ein Lieferdatum nicht ausdrücklich zugesagt oder vereinbart worden ist, sind Lieferzeiten oder Lieferzusagen Schätzungen, die auf aktuellen Produktionskapazitäten der Gesellschaft, Verfügbarkeit von Material oder Komponenten und auf dem Lagerbestand basieren. Entsprechend den Umständen kann die Gesellschaft diese Schätzungen nach ihrem Ermessen ändern.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung an die vom Käufer angegebene Lieferanschrift. Angaben zu Verfügbarkeit, Versand oder Lieferung von Waren sind lediglich voraussichtliche Angaben und Schätzwerte und stellen kein verbindliches oder garantiertes Versand- oder Lieferdatum dar, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Die Kosten für einen erfolglose Zustellungsversuch sowie die Neuzustellung trägt der Käufer.

Die Gesellschaft hat keine Built-to-Order-Waren auf Lager. Die Lieferung dieser Waren erfolgt vorbehaltlich der dem Käufer von der Gesellschaft genannten geschätzten Lieferzeiten. Die Gesellschaft haftet nicht für verspätete Lieferungen oder Verlängerungen der Lieferzeit von Built-to-Order-Waren. Die Verfügbarkeit der auf Lager gehaltenen Waren ist abhängig von der vom Käufer gewünschten Menge und Art.

Höhere Gewalt

Die Gesellschaft übernimmt keine Haftung für die Stornierung oder Verzögerung der Lieferung oder die Erfüllung ihrer Pflichten, wenn dies ganz oder teilweise auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, einschließlich u.a. aufgrund von höherer Gewalt, Streik oder anderen Arbeitsunruhen, unvorhersehbaren Werkzustände, unvorhersehbaren zeitweisen oder dauerhaften Werkschließungen, unvorhersehbarem Anlagenausfall, unvorhersehbarer Unmöglichkeit Treibstoff, Materialien oder Teile zu erhalten, Krieg, Terrorakten, Ausschreitungen, unvorhersehbaren Transportverzögerungen, unvorhersehbaren Anlagenreparaturen, Epidemien, Hochwasser, Feuer, außergewöhnlichen Witterungsbedingungen, unvorhersehbaren Unfällen oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, deren Nichteintritt eine Grundannahme war, auf der die Bestellung beruht.

Freistellungen

Der Käufer hat die Gesellschaft, die mit ihr verbundenen Unternehmen und ihre (der Gesellschaft und der mit ihr verbundenen Unternehmen) jeweiligen Mitarbeiter, leitenden Angestellten und Geschäftsführer (zusammen die „Freistellungsberechtigten“) gegen sämtliche Forderungen, Ansprüche, Klagen, Klagegründe, Verluste, Strafen oder Kosten zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten, die einem Freistellungsberechtigten durch nach diesen Geschäftsbedingungen nicht zulässige oder in Bezug auf diese Geschäftsbedingungen vorsätzliche oder fahrlässige Handlungen des Käufers entstehen. Der Käufer verpflichtet sich, alle Kosten für die Verteidigung gegen diese Forderungen, Ansprüche, Klagen, Klagegründe, Verluste, Strafen oder Kosten einschließlich Anwaltskosten zu übernehmen.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Gesellschaft Eigentümerin aller Waren, die nur im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkauft werden dürfen. Bis zu ihrer vollständigen Bezahlung dürfen die Waren weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat die Waren separat und eindeutig identifizierbar aufzubewahren und die Gesellschaft unverzüglich über die dingliche Beschlagnahme, Pfandrechte, Sicherstellung oder sonstigen Maßnahmen Dritter zu informieren. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf als Ersatz gelieferte Waren. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den vollständigen Wert der Waren, die aus der Verarbeitung oder Vermischung der Waren durch den Käufer während des Eigentumsvorbehalts der Gesellschaft entstehen. Die Gesellschaft gilt in dem Fall als Hersteller. Bleiben bei der Verarbeitung oder Vermischung mit Waren Dritter deren Eigentumsrechte bestehen, so erwirbt die Gesellschaft anteiliges Miteigentum an den verarbeiteten oder vermischten Waren. Der Käufer verwahrt die Mittel aus einem Weiterverkauf der verkauften Waren oder der neu entstandenen Waren zugunsten der Gesellschaft. Gibt der Käufer der Gesellschaft die verkauften Waren zur Verifizierung oder Prüfung zurück, beendet dies den Kaufvertrag selbst dann nicht, wenn später eine Einigung über eine Preis- oder Mengenreduzierung erzielt wird.

Nationale Post-/Telekommunikationsvorschriften und Export

Mit Ausnahme der Waren, deren Nutzung in den Vereinigten Staaten der Käufer angezeigt hat, ist der Käufer allein für die Einholung einer Typengenehmigung für Funkanlagen und/oder die Verifizierung der für die Nutzung der Funkfernsteuerung verfügbaren Frequenzen bei den entsprechenden nationalen Behörden am vorgesehenen Nutzungsort verantwortlich. Tut der Käufer dies nicht, gibt es keine Erstattungen. Jeder Weiterverkauf durch den Käufer, auch in den Vereinigten Staaten, an einen ausländischen Kunden erfolgt auf alleiniges Risiko des Käufers. Betätigt sich der Käufer als Exporteur oder Weiterverkäufer, tut er dies als Verkäufer und übernimmt als Verkäufer gegenüber Dritten die rechtliche Verantwortung für Produkthaftung, Gewährleistung und Nichteinhaltung nationaler Gesetze über Telekommunikationsgeräte und nicht als Beauftragter der Gesellschaft.

Benutzung von Marken der Gesellschaft

Ist der Käufer ein Erstausrüster, der Produkte der Gesellschaft in Käufer-Produkten verwendet oder Produkte der Gesellschaft auf andere Weise weiterverkauft (ein „Weiterverkäufer“), gewährt die Gesellschaft dem Weiterverkäufer hiermit vorbehaltlich der Bestimmungen der Eingeschränkten Gewährleistung und Verkaufsbedingungen ausschließlich zur Identifizierung, Werbung, Förderung und zum Weiterverkauf der bei der Gesellschaft erworbenen Produkte der Gesellschaft eine beschränkte, nicht ausschließliche, kostenfreie und nicht übertragbare Lizenz (ohne die Berechtigung zur Gewährung von Unterlizenzen) zur Benutzung der Wortmarke HETRONIC® und der oben auf der Eingeschränkten Gewährleistung und den Verkaufsbedingungen abgebildeten Hetronic Wort-/ Bildmarke (die „Marken der Gesellschaft“) auf der Website des Weiterverkäufers, in sonstiger Werbung und in Broschüren, z.B. Produktbroschüren und Kataloge. Der Weiterverkäufer darf die Marken der Gesellschaft ausschließlich auf mit der aktuellen Fassung des Hetronic Style Guide vereinbare Weise benutzen; auf Verlangen stellt die Gesellschaft diesen zur Verfügung. Der Weiterverkäufer hat der Gesellschaft die Muster der Materialien des Weiterverkäufers, in denen die Marken der Gesellschaft benutzt werden, auf Verlangen unverzüglich vorzulegen. Dem Käufer ist Folgendes untersagt: (1) Benutzung einer Marke der Gesellschaft in Kombination mit einem anderen Namen oder einer anderen Marken; (2) Anfechtung der Wirksamkeit, Durchsetzbarkeit oder des Eigentums der Gesellschaft an einer Marke der Gesellschaft; (3) Eintragung als Marke einer Marke der Gesellschaft oder einer verwechslungsfähigen Marke; (4) HETRONIC oder einen verwechslungsfähigen Begriff in einem oder als Unternehmensnamen zu benutzen oder (5) einen Domainnamen, der HETRONIC oder einen verwechslungsfähigen Begriff enthält, einzutragen oder zu erwerben. Jede Benutzung der Marken der Gesellschaft durch den Käufer kommt ausschließlich der Gesellschaft zugute. Der Käufer darf die Marken der Gesellschaft oder verwechslungsfähige Namen oder Marken nicht auf andere Weise als ausdrücklich hierin vorgesehen benutzen. Alle hierin nicht ausdrücklich gewährten Rechte sind der Gesellschaft vorbehalten.

Anwendbares Recht

Die Eingeschränkte Gewährleistung, die Verkaufsbedingungen und das gesamte Rechtsverhältnis zwischen der Gesellschaft und dem Käufer sowie Streitigkeiten und Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung unterliegen unter Ausschluss der Kollisionsnormen dem Recht des US-Bundesstaates Illinois und sind nach diesem Recht beizulegen.  Tätigt ein im Vereinigten Königreich ansässiger Käufer eine Bestellung, gilt der [britische] Unfair Contract Terms Act von 1977.  Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf („CISG“) findet keine Anwendung.

Streitbeilegung

Für Verkäufe innerhalb der USA gilt: Die Parteien stimmen hiermit zu und sind sich einig, dass alle Streitigkeiten oder Klagen aus oder im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung ausschließlich entweder bei einem Bundes- oder einem einzelstaatlichen Gericht in Chicago, Bundesstaat Illinois, eingereicht und geführt werden dürfen. Hinsichtlich Streitigkeiten oder Klagen akzeptiert und unterwirft sich jede Partei hiermit allgemein und uneingeschränkt der alleinigen und ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte.

Für Verkäufe an außerhalb der USA ansässige Käufer gilt: Streitigkeiten oder Klagen, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Eingeschränkten Gewährleistung und den Verkaufsbedingungen, einschließlich Fragen zu deren Vorliegen, Gültigkeit oder Beendigung, ergeben, sind vom International Centre for Dispute Resolution durch Schiedsspruch gemäß dessen Schiedsgerichtsordnung (International Arbitration Rules) zu entscheiden. Das Schiedsgericht setzt sich aus drei Schiedsrichtern zusammen. Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Chicago, Illinois. Die Verfahrenssprache ist Englisch. Beweisermittlungsverfahren (discovery) sind nach den Regelungen der International Bar Association zur Beweisaufnahme (International Bar Association Rules on Taking Evidence) zulässig. Das einzig zulässig Beweisermittlungsverfahren, sofern von den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, sind die Offenlegung von Dokumenten und Fragestellungen gemäß den International Bar Association Rules on Taking Evidence sowie (pro Seite maximal drei) Zeugenvernehmungen (depositions) in Chicago. Sofern die Eingeschränkte Gewährleistung und die Verkaufsbedingungen im Einzelnen ansonsten keine Einschränkung vorsehen, ist das Schiedsgericht zur Anordnung von vorläufigen oder endgültigen Maßnahmen einschließlich beweissichernden Maßnahmen und Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes (conservatory relief and injunctive relief) befugt, wie es dies für angemessen hält. Diese vom Schiedsgericht angeordneten Maßnahmen gelten als endgültiger Schiedsspruch zum Maßnahmengegenstand, soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist, und sind insoweit durchsetzbar. Der Schiedsspruch ist endgültig und für die Parteien bindend. Die Parteien verpflichten sich, einem Schiedsspruch unverzüglich und in vollem Umfang nachzukommen. Ihr Verzicht auf etwaige Rückgriffsansprüche gilt als erklärt, soweit ein solcher Verzicht wirksam erklärt werden kann. Der Schiedsspruch kann durch jedes Gericht mit der entsprechenden Gerichtsbarkeit durchgesetzt  werden. Zudem behält jede Partei das Recht, bei einem zuständigen Gericht einstweiligen und/oder beweissichernden Rechtsschutz (provisional and/or conservatory relief) einschließlich anspruchssichernder dinglicher Beschlagnahme (pre-arbitral attachments), einstweiliger Verfügung oder Anordnung einer vorläufigen Zahlung zu beantragen. Diese Anträge gelten nicht als unvereinbar mit der Schiedsgerichtsvereinbarung oder einem Verzicht auf das Recht auf schiedsrichterliche Entscheidung.

Allgemeine Anmerkungen

Sollte eine Bestimmung der Eingeschränkten Gewährleistung und der Verkaufsbedingungen oder einer anderen Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.